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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §52 Abs3 Z2;Rechtssatz
Bei einer rückwirkenden Rentenbemessung ist zu klären
a) ob und allenfalls falls ab wann vom Bfr geltend gemachte maßgebende Veränderungen im Sinne des § 53 Abs 3 Z 2 KOVG zu berücksichtigen sind,a) ob und allenfalls falls ab wann vom Bfr geltend gemachte maßgebende Veränderungen im Sinne des Paragraph 53, Absatz 3, Ziffer 2, KOVG zu berücksichtigen sind,
b) welche (nicht oder zu unrecht geltend gemachte) Veränderungen ab (erstmaliger) amtswegiger ärztlicher Feststellung wirksam werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001704.X03Im RIS seit
27.02.2003Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012