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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §24;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0648/60 E 21. Mai 1962 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, dass dann, wenn eine Maßnahme der Heilfürsorge ausreichend, eine andere aber noch wirksamer sei, dem Beschädigten durch bloß ausreichende Maßnahme nicht die entsprechend notwendige Heilfürsorge zuteil werde (Hier: Badekur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001100.X02Im RIS seit
16.05.2003