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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Es kann für die Partei keine Rechtsverletzung bedeuten, wenn für diese dem Grunde nach nachgewiesene Ausgaben, deren Höhe sich nicht exakt berechnen lässt, die von der Finanzverwaltung angeführten Pauschalbeträge als Anhaltspunkt herangezogen werden.
Schlagworte
Einkommensermittlung und Absetzbarkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001073.X06Im RIS seit
06.08.2003