RS Vwgh 1976/9/17 1073/76

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Veröffentlicht am 17.09.1976
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Für die Beurteilung eines Einkommens nach § 13 Abs 1 KOVG ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob einer entlohnten Tätigkeit beschäftigungstherapeutische Bedeutung zukommt.Für die Beurteilung eines Einkommens nach Paragraph 13, Absatz eins, KOVG ist es ohne rechtliche Bedeutung, ob einer entlohnten Tätigkeit beschäftigungstherapeutische Bedeutung zukommt.

Schlagworte

Bezüge die als Einkommen anzusehen sind Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001073.X02

Im RIS seit

06.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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