RS Vwgh 2007/2/8 2006/15/0379

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Veröffentlicht am 08.02.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Einer an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichteten angefochtenen Erledigung kommt keine Bescheidqualität zu.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150379.X02

Im RIS seit

02.04.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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