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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §93 Abs2;Rechtssatz
Einer an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichteten angefochtenen Erledigung kommt keine Bescheidqualität zu.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150379.X02Im RIS seit
02.04.2007