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AbgabenverfahrenNorm
BAO §20Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0419/71 E 28. Oktober 1971 RS 2Stammrechtssatz
Die Heranziehung eines von mehreren Gesamtschuldnern zur Steuerzahlung ist eine Ermessensentscheidung; für eine solche bleibt aber kein Raum, wenn, nachdem sich die Zahlungsunfähigkeit der übrigen Mitschuldner zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000934.X03Im RIS seit
12.04.2021Zuletzt aktualisiert am
12.04.2021