RS Vwgh 1976/9/17 0934/75

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Veröffentlicht am 17.09.1976
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §6 Abs1
GrEStG 1955 §17 Z4
  1. BAO § 6 heute
  2. BAO § 6 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Bei der den im Abschnitt 39 des Ankommens über den Amtssitz der IAEO, BGBl Nr 1958/082, genannten Personen eingeräumten Befreiung von der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine PERSÖNLICHE Abgabenbefreiung. Kommt eine solche Abgabenbefreiung dem Käufer eines Grundstückes zugute, so darf in einem solchen Fall die Abgabenbehörde auf Grund der Bestimmung des § 17 Z 4 GrEStG den Verkäufer als Gesamtschuldner zur Steuerleistung heranziehen.Bei der den im Abschnitt 39 des Ankommens über den Amtssitz der IAEO, BGBl Nr 1958/082, genannten Personen eingeräumten Befreiung von der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine PERSÖNLICHE Abgabenbefreiung. Kommt eine solche Abgabenbefreiung dem Käufer eines Grundstückes zugute, so darf in einem solchen Fall die Abgabenbehörde auf Grund der Bestimmung des Paragraph 17, Ziffer 4, GrEStG den Verkäufer als Gesamtschuldner zur Steuerleistung heranziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000934.X01

Im RIS seit

12.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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