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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hatte, ist vom Gericht zu treffen. Hier handelt es sich um eine Vorfrage deren vorläufige Beurteilung nicht in den Spruch, sondern in die Begründung des Bescheides aufzunehmen ist.
Schlagworte
Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000515.X02Im RIS seit
31.03.2003