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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1231;Rechtssatz
Bei Vätern, die auch über ein Vermögen verfügen, ist nach dem bürgerlichen Recht auch dieses bei der Ausmessung des Anspruches auf Heiratsgut nicht unbeachtet zu lassen (vgl E 23.9.1975, 33/75, VwSlg 4889 F/1975).Bei Vätern, die auch über ein Vermögen verfügen, ist nach dem bürgerlichen Recht auch dieses bei der Ausmessung des Anspruches auf Heiratsgut nicht unbeachtet zu lassen vergleiche E 23.9.1975, 33/75, VwSlg 4889 F/1975).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000356.X02Im RIS seit
29.09.1976