RS Vwgh 2007/2/8 2006/15/0044

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Veröffentlicht am 08.02.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §12;
KStG 1988 §7 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Bestimmung des § 12 EStG handelt es sich um eine Steuerbegünstigung, die durch § 7 Abs. 2 KStG 1988 in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen wird. Daraus folgt, dass auch Körperschaften die gegenständliche Steuerbegünstigung nur unter denselben Voraussetzungen geltend machen können wie andere dem Regime des EStG unterliegende Steuerpflichtige.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150044.X02

Im RIS seit

12.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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