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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Behörde darf sich nicht einfach darauf stützen, dass die Ermittlungsergebnisse auf den eigenen Angaben des Besch. beruhten, wenn ihr auch andere - ebenfalls auf den Angaben des Besch. beruhende - Unterlagen vorliegen, die in entscheidenden Punkten Abweichungen enthalten.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000593.X01Im RIS seit
12.02.2003