RS Vwgh 2007/2/8 2004/15/0102

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Veröffentlicht am 08.02.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §184;
EStG 1988 §16;

Rechtssatz

Werbungskosten sind grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen. Mangels eines Nachweises sind Werbungskosten nicht gänzlich unberücksichtigt zu lassen, sondern zu schätzen (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 16 Tz 14).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004150102.X05

Im RIS seit

23.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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