RS Vwgh 1976/10/13 0949/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1976
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/74 E 18. Dezember 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Partei, wenn sie einen Zustellungsmangel behauptet, diesen unter Beweis zu stellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976000949.X01

Im RIS seit

28.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten