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96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §12;Rechtssatz
Bei dem Recht, von einem Grundstück aus Ausfahrten und Ausgänge gegen eine öffentliche Verkehrsfläche errichten zu dürfen, handelt es sich nicht um ein dingliches Recht im Sinne des § 18 Abs 2 BStG 1971.Bei dem Recht, von einem Grundstück aus Ausfahrten und Ausgänge gegen eine öffentliche Verkehrsfläche errichten zu dürfen, handelt es sich nicht um ein dingliches Recht im Sinne des Paragraph 18, Absatz 2, BStG 1971.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001528.X01Im RIS seit
20.02.2003