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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §50;Rechtssatz
Ein Auftrag zum Anschluß an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage und eine Wassergenossenschaft zu gründen kann nicht auf § 50 WRG gestützt werden.Ein Auftrag zum Anschluß an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage und eine Wassergenossenschaft zu gründen kann nicht auf Paragraph 50, WRG gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002333.X01Im RIS seit
25.03.2003