RS Vwgh 1976/11/8 1236/76

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Veröffentlicht am 08.11.1976
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960;
VStG §5 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/05/09 0164/63 1

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis der Straßenverkehrsvorschriften kann bei einen Kraftfahrer niemals als unverschuldet angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976001236.X04

Im RIS seit

08.11.1976

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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