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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §13 Abs1;Rechtssatz
Ein rechtskräftiger Schenkungssteuerbescheid bewirkt nur gegenüber dem Bescheidadressaten, nicht aber auch gegenüber einem Dritten entschiedene Sache.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976001826.X01Im RIS seit
17.11.1976