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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1064/66 B 4. Juli 1967 VwSlg 7164 A/1967 RS 1Stammrechtssatz
Erstattet die Behörde gegen 2 Beschwerden wegen deren sachlichen Zusammenhanges nur eine Gegenschrift - in der sie aber auf beide Beschwerdefälle eingeht - und legt sie die beiden Verwaltungsakten in einem Vorlagebericht vor, dann gebührt ihr trotzdem der zweifache Schriftsatz - und der zweifache Vorlageaufwand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975002123.X01Im RIS seit
24.03.2003