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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ASVG §39;Rechtssatz
Unter "Ferialpraktikanten" im Sinne des § 1 Abs 2 des Kollektivvertrages für die Sparkassenangestellten Österreichs vom 15. Juni 1966 in der geltenden Fassung sind Arbeitnehmer, deren Tätigkeit nicht auf den in ihrem Interesse gelegenen Lehrzweck gerichtet ist, nicht zu subsummieren.Unter "Ferialpraktikanten" im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, des Kollektivvertrages für die Sparkassenangestellten Österreichs vom 15. Juni 1966 in der geltenden Fassung sind Arbeitnehmer, deren Tätigkeit nicht auf den in ihrem Interesse gelegenen Lehrzweck gerichtet ist, nicht zu subsummieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000923.X01Im RIS seit
11.07.2001