RS Vwgh 1976/11/29 2597/76

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Veröffentlicht am 29.11.1976
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §11 Abs2;
DevG §3 Z5;
DevG §5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Beschluß 1955/12/07 1184/54 1

Stammrechtssatz

Die devisenrechtliche Genehmigung eines Vertrages durch die Nationalbank enthält keine Entscheidung über die privatrechtliche Gültigkeit des genehmigten Vertrages. Die privatrechtliche Ungültigkeit des Vertrages kann nicht durch Anfechtung der devisenrechtlichen Genehmigung, sondern nur durch Klage vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden. *

B 7.12.1955, 1184/54 #1 VwSlg 1323 F/1955

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976002597.X02

Im RIS seit

29.11.1976
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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