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L85004 Straßen OberösterreichNorm
LStG OÖ 1991 §31;Rechtssatz
Die Frage, ob ein bestimmtes Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, kann allein aus den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen und dem bei der Behörde eingereichten Projekt beurteilt werden, auf eventuell sonst noch beabsichtigte Vorhaben kommt es nicht an, solang noch kein konkretes Projekt vorliegt (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2005, Zl. 2004/05/0317). Im Verfahren über einen Antrag der Straßenverwaltung nach § 34 Abs. 1 OÖ LStG 1991 stellt sich die Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht eines beabsichtigten Baues einer öffentlichen Straße daher dann nicht, wenn noch kein konkretes Projekt vorliegt, die beabsichtigten Vorarbeiten erst der Erstellung eines bewilligungsfähigen Straßenbauprojektes dienen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050275.X06Im RIS seit
23.03.2007Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014