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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §68 Abs1 idF 1968/008;Rechtssatz
Werden mehrere Geldleistungen und Sachleistungen für den gleichen Zeitraum gewährt - kollektivvertragliche Remuneration und Golddukaten als Weihnachtsgeschenk -, dann sind sie - und dem stehen auch die Erkenntnisse des VwGH E 28.4.1971, 2068/70, VwSlg 8016 A/1971 und E 24.11.1971, 1636/71, VwSlg 8117 A/1971, nicht entgegen - zusammen die Sonderzahlung. Durch die Meldung dieser Sonderzahlung nur mit einem Teil der Leistungen - kollektivvertragliche Weihnachtsremuneration - werden daher über die Sonderzahlung nicht "überhaupt keine Angaben" gemacht, sondern - wegen der fehlenden Bekanntgabe der Golddukaten - "unwahre Angaben".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000573.X04Im RIS seit
02.12.1976