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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §49 Abs3 Z17 idF 1967/067;Rechtssatz
Die Empfehlung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, welcher Grenzbetrag für eine als Weihnachtsgeschenk empfangene Sachzuwendung angenommen werden soll, entbehrt der normativen Wirkung. Sie kann aber - unter der wohl gerechtfertigten Annahme, daß sie die Kosten jener Sachzuwendungen mitteilt, die im Durchschnitt der Betriebe als Weihnachtsgeschenk gewährt werden - als Hilfsmittel dienen; kommen keine Umstände hervor, die nach der Art des Betriebes, der Größe des Betriebes und der Qualifikation der Dienstnehmer im Einzelfall die Bestimmung eines anderen als des mitgeteilten Grenzbetrages gebieten, mag der mitgeteilte Grenzbetrag als das herkömmliche Ausmaß der Kosten eines Weihnachtsgeschenkes anzusehen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000573.X02Im RIS seit
02.12.1976