Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1093;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Bestandgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und auch nachher nicht über die Bestandsache verfügungberechtigt war, berührt die Gültigkeit des Bestandvertrages in keiner Weise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976002359.X03Im RIS seit
07.12.1976Zuletzt aktualisiert am
06.06.2013