RS Vwgh 1976/12/7 2359/76

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Veröffentlicht am 07.12.1976
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1093;
ABGB §878;
GebG 1957 §17 Abs4;
GebG 1957 §17 Abs5;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Bestandgeber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und auch nachher nicht über die Bestandsache verfügungberechtigt war, berührt die Gültigkeit des Bestandvertrages in keiner Weise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1976002359.X03

Im RIS seit

07.12.1976

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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