RS Vwgh 1976/12/7 0277/75

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Veröffentlicht am 07.12.1976
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nachkalkulation - Schätzungszeitraum): Die - durch Nachkalkulation - bloß errechnete Abweichung vom Ergebnis der formell ordnungsmäßigen Aufzeichnungen ermöglicht die amtliche Bemessung nur für jenes Jahr, für das diese Abweichung vom erklärten - wirtschaftlichen - Umsatz mehr als 10 % beträgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000277.X02

Im RIS seit

07.12.1976
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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