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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Nachkalkulation - Schätzungszeitraum): Die - durch Nachkalkulation - bloß errechnete Abweichung vom Ergebnis der formell ordnungsmäßigen Aufzeichnungen ermöglicht die amtliche Bemessung nur für jenes Jahr, für das diese Abweichung vom erklärten - wirtschaftlichen - Umsatz mehr als 10 % beträgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000277.X02Im RIS seit
07.12.1976