RS Vwgh 1976/12/7 0277/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1976
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

(Kassenbericht - Belege): Der Einnahmen-Ausgabenrechner, der - in den Jahren 1968 bis 1970 - einen täglichen Kassensturz vornahm, und dazu Kassenberichte führte, war nicht gehalten, die rechnerisch ermittelten Losungssummen anders als durch den jeweiligen Kassenbericht zu belegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000277.X01

Im RIS seit

07.12.1976
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten