RS Vwgh 1976/12/15 1286/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1976
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litc;
EStG 1967 §10 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Ist eine im Namen eines Treuhänders errichtete Eigentumswohnung gem § 24 Abs 1 lit c BAO dem Treugeber zuzurechnen, dann sind diesem auch das zur teilweisen Finanzierung der Errichtungskosten aufgenommene Darlehen und die von ihm getragenen Darlehensrückzahlungen zuzurechnen, daß die Rückzahlungen Sonderausgaben des Treugebers darstellen.Ist eine im Namen eines Treuhänders errichtete Eigentumswohnung gem Paragraph 24, Absatz eins, Litera c, BAO dem Treugeber zuzurechnen, dann sind diesem auch das zur teilweisen Finanzierung der Errichtungskosten aufgenommene Darlehen und die von ihm getragenen Darlehensrückzahlungen zuzurechnen, daß die Rückzahlungen Sonderausgaben des Treugebers darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1974001286.X02

Im RIS seit

15.12.1976

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten