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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ist eine im Namen eines Treuhänders errichtete Eigentumswohnung gem § 24 Abs 1 lit c BAO dem Treugeber zuzurechnen, dann sind diesem auch das zur teilweisen Finanzierung der Errichtungskosten aufgenommene Darlehen und die von ihm getragenen Darlehensrückzahlungen zuzurechnen, daß die Rückzahlungen Sonderausgaben des Treugebers darstellen.Ist eine im Namen eines Treuhänders errichtete Eigentumswohnung gem Paragraph 24, Absatz eins, Litera c, BAO dem Treugeber zuzurechnen, dann sind diesem auch das zur teilweisen Finanzierung der Errichtungskosten aufgenommene Darlehen und die von ihm getragenen Darlehensrückzahlungen zuzurechnen, daß die Rückzahlungen Sonderausgaben des Treugebers darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1974001286.X02Im RIS seit
15.12.1976Zuletzt aktualisiert am
06.06.2013