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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1522/69 E 30. Juni 1970 RS 1Stammrechtssatz
Auch mehrmalige Übertretungen des § 516 StG (hier Exhibition vor Kindern) gelten für sich allein nicht als bestimmte Tatsache, die die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage stellt. Zu prüfen ist allerdings noch ein allfälliger hiedurch zum Ausdruck kommender geistiger Defekt (§ 73 Abs 1 KFG 1967).Auch mehrmalige Übertretungen des Paragraph 516, StG (hier Exhibition vor Kindern) gelten für sich allein nicht als bestimmte Tatsache, die die Verkehrszuverlässigkeit einer Person in Frage stellt. Zu prüfen ist allerdings noch ein allfälliger hiedurch zum Ausdruck kommender geistiger Defekt (Paragraph 73, Absatz eins, KFG 1967).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1976002573.X02Im RIS seit
29.07.2003