RS Vwgh 1976/12/20 1547/75

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Veröffentlicht am 20.12.1976
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Wasserberechtigte werden ihn ihren Rechten verletzt, wenn die Wasserrechtsbehörde ihnen gegenüber eine Person durch Kenntnisnahme eines Verzichtes aus Verpflichtungen entläßt, ohne daß diese Verpflichtungen von einem Dritten übernommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1975001547.X01

Im RIS seit

24.02.2003

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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