Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, mit dem Straßenverkehr ursächlich zusammenhängendes Ereignis, welches sich auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zuträgt und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001477.X02Im RIS seit
09.04.2003Zuletzt aktualisiert am
19.05.2010