RS Vwgh 1976/12/22 1485/74

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Veröffentlicht am 22.12.1976
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Mit der Wendung "auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung gemäß § 4 Abs 1 EStG 1967 oder § 5 EStG 1967 ermittelten Gewinnes "im § 6 d EStG 1967 wird der Personenkreis, der zur Bildung einer Investitionsrücklage berechtigt ist, umschrieben (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 1 EStG 1967 oder § 5 EStG 1967), eine in allen Punkten mängelfreie Buchhaltung ist nicht Voraussetzung.Mit der Wendung "auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1967 oder Paragraph 5, EStG 1967 ermittelten Gewinnes "im Paragraph 6, d EStG 1967 wird der Personenkreis, der zur Bildung einer Investitionsrücklage berechtigt ist, umschrieben (Gewinnermittlung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1967 oder Paragraph 5, EStG 1967), eine in allen Punkten mängelfreie Buchhaltung ist nicht Voraussetzung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1976:1974001485.X01

Im RIS seit

22.12.1976

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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