RS Vwgh 1977/1/24 1927/76

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Veröffentlicht am 24.01.1977
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §21;
  1. KFG 1967 § 21 heute
  2. KFG 1967 § 21 gültig ab 21.12.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 615/1977

Rechtssatz

Es kommt nicht auf die Zahl der betriebsbereiten Scheibenwischer an, sondern darauf, dass diese dem Lenker - entsprechend der Typengenehmigung des Kraftfahrzeuges - ein ausreichendes Blickfeld durch die Windschutzscheibe freihalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001927.X01

Im RIS seit

24.01.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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