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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §21;Rechtssatz
Es kommt nicht auf die Zahl der betriebsbereiten Scheibenwischer an, sondern darauf, dass diese dem Lenker - entsprechend der Typengenehmigung des Kraftfahrzeuges - ein ausreichendes Blickfeld durch die Windschutzscheibe freihalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001927.X01Im RIS seit
24.01.1977