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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1126/76 vom 25. Jänner 1977 1125/76 vom 25. Jänner 1977Rechtssatz
Die über den Berichtigungsantrag entscheidende Behörde hat die Frage einer allfälligen Verjährung von angefallenen Gerichtsgebühren und Gerichtskosten von Amts wegen zu prüfen, mag auch der vermeintlich Gebührenpflichtige eine diesbezügliche Einrede nicht erhoben haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000931.X01Im RIS seit
25.01.1977Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013