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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1 letzter Satz;Rechtssatz
Angeregte Unterhaltung mit Fahrzeuginsassen ist für den Fahrzeuglenker kein Grund, die Fahrgeschwindigkeit so herabzusetzen, dass der übrige Verkehr behindert würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002532.X01Im RIS seit
06.08.2003