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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VVG §4;Rechtssatz
Die Androhung der Ersatzvornahme greift nicht in die Rechtssphäre des Adressaten ein, sodass eine Rechtsverletzung der Beschwerdeführer nicht erfolgt sein kann.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002787.X01Im RIS seit
08.08.2003Zuletzt aktualisiert am
27.03.2009