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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Rechtsansicht nicht rechtswidrig ist, es wäre im Sinne des Gesetzes nicht vertretbar, wenn ausländische Arbeitnehmer Spitzenpositionen, also leitende Funktionen, bekleideten, während Inländer mit adäquater Ausbildung keine entsprechende Beschäftigung fänden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000532.X02Im RIS seit
31.03.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2015