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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §23 Abs1;Rechtssatz
Obwohl das Land Wien einerseits durch seine Landesregierung entscheidende Behörde ist und gleichzeitig auch als Stadt Wien wirtschaftlicher Unternehmer der Wiener Stadtwerke, ist doch die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe als Träger der Krankenversicherung für die Versicherten und ihre Angehörigen von Wien als Gebietskörperschaft verschieden.
Schlagworte
Befangenheit innerhalb der GemeindeverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1975002226.X01Im RIS seit
25.03.2003