RS Vwgh 1977/2/10 0801/76

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Veröffentlicht am 10.02.1977
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Index

L70150 Arbeitsruhe Wochenende
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

Sonn- und FeiertagsruheG 1895 Art9 §1 Abs6;
VStG §22 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2374/56 E VS 17. Juni 1958 VwSlg 4705 A/1958 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Bestrafung wegen unbefugten Gewerbebetriebes, soweit dieser als fortgesetztes Delikt zu qualifizieren ist, dürfen auch jene Handlungen einbezogen werden, die mehr als 3 Monate hinter der ersten Verfolgungshandlung zurückliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000801.X07

Im RIS seit

10.02.1977

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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