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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1647/71 E 11. Oktober 1973 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses bei einem Ausnahmewerber von einem Verkehrsverbot bzw. Verkehrsbeschränkung gemäß § 45 Abs 2 StVO (hier: Landwirt beantragt Ausnahmegenehmigung für ein Fahrverbot, das für einen Fahrweg gilt, welcher ihm einen Umweg von 2 km zu seinen ldw. genutzten Parzellen ersparen würde).Ausführungen zur Frage eines erheblichen wirtschaftlichen Interesses bei einem Ausnahmewerber von einem Verkehrsverbot bzw. Verkehrsbeschränkung gemäß Paragraph 45, Absatz 2, StVO (hier: Landwirt beantragt Ausnahmegenehmigung für ein Fahrverbot, das für einen Fahrweg gilt, welcher ihm einen Umweg von 2 km zu seinen ldw. genutzten Parzellen ersparen würde).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und StraßenwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002215.X01Im RIS seit
08.07.2003Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010