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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/08/0108 E 21. Februar 2007 2006/08/0110 E 21. Februar 2007 2006/08/0109 E 21. Februar 2007Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/15/0113 E 24. Juni 2004 RS 4Stammrechtssatz
Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es im Einzelfall nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung wie Dienstvertrag oder Werkvertrag an. Vielmehr sind die tatsächlich verwirklichten vertraglichen Vereinbarungen entscheidend. Für die Beurteilung einer Leistungsbeziehung ist dabei stets das tatsächlich verwirklichte Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit maßgebend (Hinweis E 20. Dezember 2000, 99/13/0223).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080107.X04Im RIS seit
08.05.2007Zuletzt aktualisiert am
16.12.2013