RS Vwgh 1977/2/24 2525/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1977
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn1 litd Z146 Nachsatz;

Rechtssatz

Die MdE ist bei schlechter Durchblutung des Amputationsstumpfes oder schlechter Stumpfabdeckung mit knochenadhaerenter Narbe für den Gliedverlust um eine Stufe zu erhöhen. Wegen der Verbindung der beiden Tatbestände im Nachsatz I d durch das Wort "oder" kommt eine Erhöhung der MdE um 10 % auch schon dann in Betracht, wenn einer dieser beiden Tatbestände verwirklicht ist (Hinweis E 28.1.1974 1381/72).Die MdE ist bei schlechter Durchblutung des Amputationsstumpfes oder schlechter Stumpfabdeckung mit knochenadhaerenter Narbe für den Gliedverlust um eine Stufe zu erhöhen. Wegen der Verbindung der beiden Tatbestände im Nachsatz römisch eins d durch das Wort "oder" kommt eine Erhöhung der MdE um 10 % auch schon dann in Betracht, wenn einer dieser beiden Tatbestände verwirklicht ist (Hinweis E 28.1.1974 1381/72).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002525.X01

Im RIS seit

25.08.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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