RS Vwgh 1977/2/24 1905/74

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Veröffentlicht am 24.02.1977
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Es ist im Ergebnis unerheblich, ob eine für die Höhe der Leistung maßgebende Veränderung seit der letzten rechtskräftigen Rentenbemessung eingetreten ist, wenn auf Grund eines einwandfreien Ermittlungsverfahrens rechtlich zutreffend die Minderung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 7 und § 8 KOVG eingeschätzt wurde.Es ist im Ergebnis unerheblich, ob eine für die Höhe der Leistung maßgebende Veränderung seit der letzten rechtskräftigen Rentenbemessung eingetreten ist, wenn auf Grund eines einwandfreien Ermittlungsverfahrens rechtlich zutreffend die Minderung der Erwerbsfähigkeit gemäß Paragraph 7 und Paragraph 8, KOVG eingeschätzt wurde.

Schlagworte

Einschätzungsgrundsätze (hinsichtlich der richtsatzmäßigen Einreihung siehe KOVG RichtsatzV) Verhältnis zu anderen Normen Materien KOVG §52 Abs2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1974001905.X04

Im RIS seit

07.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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