RS Vwgh 1977/3/3 0641/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1977
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1952/12/11 1952/51 2

Stammrechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976000641.X02

Im RIS seit

03.03.1977
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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