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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §57 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2366/76 2367/76 2368/76 Vorgeschichte: 1867/76 E 28. Oktober 1976;Rechtssatz
Stellt sich nachträglich heraus, daß die Behörde bei Erlassung eines Bescheides nach § 57 Abs1 zweiter Fall AVG 1950 zu Unrecht eine Gefahr im Verzug angenommen hat, so kann - entgegen der im Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (I, S 331) vertretenen Ansicht Hellblings - die aufschiebende Wirkung der Vorstellung auch nicht unter analoger Anwendung des § 30 Abs 2 VwGG 1965 zuerkannt werden.Stellt sich nachträglich heraus, daß die Behörde bei Erlassung eines Bescheides nach Paragraph 57, Abs1 zweiter Fall AVG 1950 zu Unrecht eine Gefahr im Verzug angenommen hat, so kann - entgegen der im Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (römisch eins, S 331) vertretenen Ansicht Hellblings - die aufschiebende Wirkung der Vorstellung auch nicht unter analoger Anwendung des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG 1965 zuerkannt werden.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002365.X01Im RIS seit
13.03.2003Zuletzt aktualisiert am
01.07.2011