RS Vwgh 1977/3/14 2365/76

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Veröffentlicht am 14.03.1977
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2366/76 2367/76 2368/76 Vorgeschichte: 1867/76 E 28. Oktober 1976;

Rechtssatz

Stellt sich nachträglich heraus, daß die Behörde bei Erlassung eines Bescheides nach § 57 Abs1 zweiter Fall AVG 1950 zu Unrecht eine Gefahr im Verzug angenommen hat, so kann - entgegen der im Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (I, S 331) vertretenen Ansicht Hellblings - die aufschiebende Wirkung der Vorstellung auch nicht unter analoger Anwendung des § 30 Abs 2 VwGG 1965 zuerkannt werden.Stellt sich nachträglich heraus, daß die Behörde bei Erlassung eines Bescheides nach Paragraph 57, Abs1 zweiter Fall AVG 1950 zu Unrecht eine Gefahr im Verzug angenommen hat, so kann - entgegen der im Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (römisch eins, S 331) vertretenen Ansicht Hellblings - die aufschiebende Wirkung der Vorstellung auch nicht unter analoger Anwendung des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG 1965 zuerkannt werden.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002365.X01

Im RIS seit

13.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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