RS Vwgh 1977/3/15 2653/76

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Veröffentlicht am 15.03.1977
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24 Abs1 litb;
EStG 1967 §15 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Liegt zwischen zwei Personen, die nach außen als Gesellschafter einer OHG auftreten, ein eindeutiges Treuhandverhältnis vor, dann sind die betreffenden Anteile am Gesellschaftsvermögen dem Treugeber zuzurechnen und ist die Gesellschaftereigenschaft des Treuhänders zu verneinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976002653.X01

Im RIS seit

15.03.1977

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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