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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
B-VG Art119a Abs5 impl;Rechtssatz
Gegen Bescheide des Regierungskommissärs im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein Rechtsmittel auf Gemeindeebene nicht zulässig.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976000186.X01Im RIS seit
18.03.1977Zuletzt aktualisiert am
17.10.2012