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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §16 Abs4;Rechtssatz
Es ist verfehlt, in die Abgabenbemessungsgrundlage bei der Besteuerung des zunächst Berechtigten den kapitalisierten Wert des Rentenrechtes einzubeziehen, das nicht ihm, sondern im Erlebensfall dem nach ihm Berechtigten zustehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1974001523.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013