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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8 impl;Rechtssatz
Jedem Genossenschaftsmitglied steht das Recht zu, einen Auflösungsbeschluss der Genossenschaftsversammlung im Instanzenzug zu bekämpfen und gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG vor dem Verwaltungsgerichtshof anzufechten.Jedem Genossenschaftsmitglied steht das Recht zu, einen Auflösungsbeschluss der Genossenschaftsversammlung im Instanzenzug zu bekämpfen und gem Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG vor dem Verwaltungsgerichtshof anzufechten.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002299.X01Im RIS seit
28.08.2003Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016