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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß eine Arthritis oder Arthrose vorliegen muß und erst bei der Einstufung derselben unter die Pos. 418 das Vorliegen röntgenologischer Veränderungen unerheblich ist.
Schlagworte
Besondere Anerkennungsfälle (siehe auch Krankheit und paarige Organe)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1975002142.X01Im RIS seit
24.03.2003