RS Vwgh 1977/3/25 2142/75

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Veröffentlicht am 25.03.1977
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß eine Arthritis oder Arthrose vorliegen muß und erst bei der Einstufung derselben unter die Pos. 418 das Vorliegen röntgenologischer Veränderungen unerheblich ist.

Schlagworte

Besondere Anerkennungsfälle (siehe auch Krankheit und paarige Organe)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1975002142.X01

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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