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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §135 Abs1;Rechtssatz
Weder eine Säumnis von zwei Monaten und 17 Tagen noch eine rund 5 Jahre zurückliegende verspätete Abgabe einer früheren Steuererklärung rechtfertigen es, den Verspätungszuschlag im Höchstausmaß von 10 Prozent festzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1975001873.X01Im RIS seit
30.03.1977Zuletzt aktualisiert am
27.06.2013